Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP-Verordnung

Die Übergangsfrist zur Kennzeichnungspflicht nach CLP/ GHS ist zum 31.05.2015 abgelaufen. Seit dem 01.06.2015 müssen auch Atemluftflaschen nach der neuen Richtlinie gekennzeichnet werden.

Die Firma Schmitt Feuerwehrtechnik bietet nun seinen Kunden einen Kennzeichnungsaufkleber für Atemluftflaschen an, der diesen neuen Bestimmungen entspricht. Auch Aufkleber für andere Gasarten sind auf Anfrage erhältlich.

Kennzeichnen muss jede Einrichtung / Feuerwehr, die durch einen Kompressor Atemluft bzw. Druckluft erzeugen und Atemschutzflaschen befüllen.

Weitere Infos und Bestellungen unter:

W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik

Rheinstraße 182
56564 Neuwied

Fon: 02631-98730

Fax:  02631-987331

www.schmitt-feuerwehrtechnik.de

atemschutz@schmitt-feuerwehrtechnik.de

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