Damit eine sichere Funktion von tragbaren Gasmessgeräten gewährleistet ist, sind eine Reihe von Richtlinien und gesetzlicher Verordnungen bei Einsatz und Betrieb der Geräte einzuhalten.
Die regelmäßige Kontrolle und Wartung durch die Atemschutzwerkstatt der Firma Schmitt Feuerwehrtechnik gewährleistet die Einhaltung dieser Vorschriften für den Instandhaltungsprozess. Termingerecht und kompetent kümmern wir uns darum, dass Ihre Geräte stets zuverlässig arbeiten und sich damit deren Verfügbarkeit erhöht.
Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin bei Ihnen vor Ort.
Begriffsdefinition „Wartung von mobiler Gasmesstechnik“
1. Sichtkontrolle und Anzeigetest
Frequenz
vor jeder Arbeitsschicht
Inhalt
- Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigungen, verstopfte Gaseintrittsöffnungen etc.
- Displayzustand
- Ladezustand des Akkus
- Funktionstest mit Prüfgas
Qualifikation
unterwiesene Person
2. Funktionskontrolle
Frequenz
max. 4 Monate für Ex-Sensor
Inhalt
1. und zzgl.:
- Kalibrierung und ggf. Justierung
- Bewertung der Ansprechzeit
- ggf. Kontrolle der Pumpe
Qualifikation
qualifiziertes Fachpersonal
3. Systemkontrolle
Frequenz
max. 12 Monate
Inhalt
1., 2. und zzgl.:
- Kontrolle der Parametrierung
- Kontrolle Datalogger
- Beurteilung Akkuzustand
- Beurteilung von Zubehörteilen
Qualifikation
befähigte Person
4. Aufzeichnung
Frequenz
max. 36 Monate
Inhalt
- Kontrolle der Vollständigkeit der Aufzeichnungen
- Kontrolle der Umsetzung der sich aus der Kontrolle ergebenden Maßnahmen
- Kontrolle der Vollständigkeit und Aktualität der Betriebsanweisung
Qualifikation
befähigte Person
Der Abschluss eines Wartungsvertrages sichert die Einhaltung der Prüfintervalle und somit die Einsatzbereitschaft.
Lassen Sie Ihre Gasmessgeräte der Hersteller Dräger und MSA jetzt durch unser qualifiziertes Fachpersonal überprüfen!