Nach Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehr“ (GUV-V C53) sowie nach DGUV-Grundsatz 305‑002 für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr sind regelmäßige Prüfungen von Sprungpolstern vorgeschrieben.
Dabei unterscheidet man zwischen drei Prüfungen:
- Jahresprüfung
- Sicherheitshauptprüfung im 5., 8. und 13. Jahr durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal
- Sicherheitsgeneralprüfung im 10. Jahr durch den Hersteller
Die Einhaltung dieser Prüfintervalle ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Anerkennung von Schadensfällen!
Erleben Sie die SCHMITT Service Experience
SCHMITT Feuerwehrtechnik ist autorisierter Servicebetrieb für die Wartung von Sprungpolstern.
Unsere Servicetechniker sind vom Hersteller entsprechend zertifiziert.
Termingerecht und kompetent kümmern wir uns darum, dass Ihre Geräte stets zuverlässig arbeiten und deren Verfügbarkeit gesichert ist.
Aktuelle Aktion im März
Steht bei Ihrer Feuerwehr die nächste Sprungpolsterprüfung vor der Tür? Bei Auftragserteilung im Aktionszeitraum März erheben wir keine Anfahrtskosten! (Die Terminvereinbarung zur Prüfung erfolgt im Einzelgespräch.)
Noch Fragen zur Prüfung? Hier geht es zu unserer Servicebroschüre.
Fragen Sie jetzt Ihre Prüfung an: service@schmitt-feuerwehrtechnik.de