Als autorisierter und zertifizierter Servicebetrieb in einem großen Partnernetzwerk stehen wir Ihnen mit einem regelmäßig geschulten und somit zertifizierten Service-Team zur Seite! Wir halten für Sie befähigte Personen zu jedem feuerwehrtechnischen Bereich vor und stehen für die Wartung von Rettungsgeräten nach DGUV für Sie bereit. Informieren Sie sich hier zu unseren Dienstleistungen im Bereich Rettungs- und Sicherungsgeräte.
Die Grundsätze der Prävention gemäß § 2 DGUV sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Dementsprechend sind in § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ für Ausrüstungen, Geräte, Prüfgeräte und Prüfeinrichtungen der Feuerwehr neben Sichtprüfungen nach jeder Benutzung auch regelmäßige Prüfungen durch hierfür befähigte Personen vorgeschrieben.
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Sprungpolstern
Absturzsicherungssystemen
Tragbaren Feuerwehrleitern, Rettungsplattformen und Anhängeleitern
Sprungpolster
SCHMITT Feuerwehrtechnik ist autorisierter Servicebetrieb für die Wartung von Sprungpolstern. Im Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehr“ (GUV-V C53) sowie nach DGUV-Grundsatz 305-002 für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr sind regelmäßige Prüfungen von Sprungpolstern vorgeschrieben. Die Überprüfung des Sprungpolsters darf nur durch einen Sachkundigen durchgeführt werden, der vom Hersteller nach Absolvierung eines Wartungs- und Instandsetzungslehrgangs autorisiert wurde. SCHMITT Feuerwehrtechnik ist deshalb von den Herstellern Vetter und Deutsche Schlauchboot (Lorsbach) entsprechend autorisiert. Termingerecht und kompetent kümmern wir uns darum, dass Ihre Geräte stets zuverlässig arbeiten und sichern so deren Verfügbarkeit.
Generell wird zwischen drei Prüfungen unterschieden: Neben der Jahresprüfung muss im 5., 8. und 13. Jahr eine Sicherheitshauptprüfung durch vom Hersteller autorisiertes Fachpersonal durchgeführt werden. Beide Arten der Prüfungen übernimmt unser Expertenteam für Sie. Im 10. Jahr erfolgt zusätzlich die Sicherheitsgeneralprüfung durch den Hersteller. Nach 15 Jahren ist das Sprungpolster auszusondern.
Die Überprüfung beinhaltet
- Sichtprüfung,
- Funktionsprüfung,
- Belastungsprüfung im 5. und 10. Jahr,
- Dichtheitsprüfung,
- Wartungsarbeiten,
- den eventuellen Austausch von Ersatzteilen sowie
- das Führen eines Prüfnachweises.
WICHTIG: Die Einhaltung der Routinen ist auch Basis für die Anerkennung von Schadensfällen!
>> Alle Services zu Sprungpolstern
Absturzsicherungssysteme
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder Beanspruchung, bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes und mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen (vgl. BGR/GUV-R 198 und 199) überprüft werden. Dieser entscheidet darüber, ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet und die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Ablegereife noch nicht erreicht sind. Die Materialprüfung basiert auf dem Grundsatz der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Grundsatz 305-002) sowie auf den jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Prüfung ist auch auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten. Die Prüfung hat nach den Vorschriften des Herstellers zu erfolgen
und ist zu dokumentieren. Als autorisierter Fachbetrieb des internationalen Herstellers Skylotec führen wir die entsprechenden Prüfungen für Sie durch.
Tragbare Feuerwehrleitern, Rettungsplattformen und Anhängeleitern
Günzburger Steigtechnik hat unser SCHMITT als zertifiziertes Kompetenzzentrum ausgezeichnet! Unsere Techniker gelten deshalb als sachkundige Personen für tragbare Feuerwehrleitern gemäß DGUV-Grundsatz 305-002. Bei tragbaren Feuerwehrleitern, Rettungsplattformen sowie bei Anhängeleitern ist mindestens alle 12 Monate eine Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfung durch einen Sachkundigen durchzuführen und zu dokumentieren.