Welche Geräte sollen wir für Sie warten?
Rettungswesten
Eine Rettungsweste unterliegt der PSA-Verordnung (EU 2016/425) (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) 89/686/EWG, dem Gerätesicherheitsgesetz sowie der Produkthaftung des Herstellers.
Was schreiben Gesetzgeber und Hersteller vor?
Zur Gewährleistung der Sicherheit ist zum einen eine Sichtprüfung durchzuführen, die mindestens einmal im Jahr erfolgen muss. Für aufblasbaren Rettungswesten ist eine Wartung innerhalb von 24 Monaten vorgeschrieben.
Achtung: Das Wartungsintervall kann sich bei starker Nutzung und hohem Verschleiß auch verkürzen.
Zudem darf die Wartung von Rettungswesten nur von autorisierten Wartungsstationen oder direkt vom Hersteller durchgeführt werden.
SCHMITT arbeitet mit den renommierten Kadematic und Secumar zusammen. Unsere Servicetechniker sind deshalb direkt durch die beiden Hersteller geschult und gelten somit als zertifizierte Servicetechniker für die Rettungswesten. Durch regelmäßige Fortbildungen sind wir immer auf die neuesten Produktentwicklungen vorbereitet.
Eine Wartung der Rettungswesten in unseren Werkstätten umfasst folgende Tätigkeiten:
- Einen 16-stündigen Dichtigkeitstest des aufgeblasenen Auftriebskörpers,
- Wasserprüfung der Auslöseautomatik,
- Prüfung der Handauslösung,
- Prüfung des Mundventils,
- Einsetzen einer neuen Automatiktablette,
- Einsetzen neuer Dichtungen,
- Kontrolle der Kohlendioxidpatrone,
- Prüfung der Verbindungsnähte und der Beschläge und
- die Ausstellung einer Serviceplakette und eines Prüfberichts.
Überlebensanzüge
Bei Eisunfällen und Wasserrettung bei niedrigen Temperaturen ist schnelle Hilfe für Verunglückte notwendig, um lebensgefährliche Unterkühlung und Ertrinken zu verhindern. Auch die Retter müssen sich vor den kritischen Bedingungen schützen und kann dazu zum Beispiel Überlebensanzüge nutzen. Indem der Überlebensanzug über die normale Oberbekleidung gezogen wird, schützen sich Rettende vor Nässe und Kälte. Um sicherzustellen, dass der Anzug voll funktionstüchtig und einsatzbereit ist, wird eine jährliche Überprüfung gemäß DGUV-Grundsatz 112-201 sowie BGV A1 und SOLAS vorgeschrieben. Die jährliche Sicht-, Vollständigkeits- und Funktionsprüfung wird von unserem Team professionell und nach höchstem Qualitätsanspruch in unseren Werkstätten durchgeführt. Aber auch eine Reinigung, Desinfektion und Trocknung kann von uns übernommen werden.
>> Services Wasserrettung im Überblick
Tauchtechnik
Wir bieten Ihnen als Servicepartner die Prüfung und Instandhaltung von autonomen Leichttauchgeräten gemäß vfdb-Richtlinie 0803 und nach gültigen Herstellervorgaben an. Sie erhalten bei uns den kompletten Service, angefangen bei den Grundgeräten erster Stufe, über Atemregler, Lungenautomaten und Masken bis hin zu Tariersystemen.