Eine Rettungsweste unterliegt der PSARichtlinie der EU (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) 89/686/EWG, dem Gerätesicherheitsgesetz und der Produkthaftung des Herstellers.
Bei aufblasbaren Rettungswesten muss eine Wartung jeweils innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden. Bei starker Nutzung und hohem Verschleiß kann auch ein kürzeres Wartungsintervall
notwendig sein. Die Wartung von Rettungswesten darf nur von autorisierten Wartungsstationen oder direkt vom Hersteller durchgeführt werden.
Die Wartung der Rettungswesten umfasst:
· einen 16-stündigen Dichtigkeitstest des aufgeblasenen Auftriebskörpers
· eine Wasserprüfung der Auslöseautomatik
· eine Prüfung der Handauslösung
· die Prüfung des Mundventils
· das Einsetzen einer neuen Auslösetablette
· das Einsetzen neuer Dichtungen
· die Kontrolle der Kohlendioxidpatrone
· die Prüfung der Verbindungsnähte und der Beschläge
· Serviceplakette und Prüfbericht
Lassen Sie jetzt Ihre Rettungswesten durch uns überprüfen.
Aufblasbare Rettungswesten müssen spätestens alle 24 Monate gewartet werden!